Leoben
Zuständig ist die Verkehrsbehörde im Referat Bau- und Straßenrecht im Rathaus. Vorlaufzeit und Gebühr sind nicht veröffentlicht — fragen Sie vor der Terminplanung direkt nach.
Kerpelystraße 163, 8700 Leoben · Umzug & Transport in der Steiermark
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Ratgeber
Ein temporäres Halteverbot für den Umzugstag beantragen Sie bei der Gemeinde, wenn Ihre Adresse an einer Gemeindestraße liegt, und bei der Bezirkshauptmannschaft, wenn es sich um eine Landes- oder Bundesstraße im Ortsgebiet handelt. In Graz als Statutarstadt ist der Magistrat zuständig. Rechnen Sie mit einer Vorlaufzeit von mindestens zwei Wochen — diese Frist ist für Bruck an der Mur und Kapfenberg schriftlich belegt.
Grundlagen
Eine Halteverbotszone ist ein zeitlich befristetes Halte- und Parkverbot direkt vor Ihrer Haustür, das die Behörde per Bescheid bewilligt. Am Umzugstag steht der LKW dann dort, wo er hingehört: an der kürzestmöglichen Trageroute zwischen Wohnungstür und Ladebordwand. Genau das ist der Punkt, an dem viele beim Planen sparen — und am Ende draufzahlen.
Die Rechnung ist einfach nachzuvollziehen. Steht der LKW 80 Meter weiter weg, weil vor dem Haus alles zugeparkt ist, verlängert sich jeder einzelne Weg um diese Strecke — hin und zurück, bei jedem Karton, jedem Kasten, jeder Waschmaschine. Ein Umzug besteht aus vielen Dutzend solcher Gänge. Aus Sekunden pro Weg werden über den Tag Stunden.
Wird der Umzug nach Stunden abgerechnet, schlägt diese verlorene Zeit direkt auf die Rechnung durch. Auch bei SpeedTransport gilt der Stundensatz von 100 Euro für zwei Männer mit LKW — jede Stunde, die das Team mit langen Tragewegen verbringt, bezahlen Sie mit. Eine konkrete Ersparnis in Euro lässt sich seriös nicht versprechen, weil sie von Wohnungsgröße, Stockwerk und Parksituation abhängt. Aber die Richtung ist eindeutig: Kurze Wege machen den Umzug schneller, und schneller heißt bei stundenweiser Abrechnung günstiger.
Dazu kommt die Sicherheit. Schwere Möbel über eine lange Strecke zwischen parkenden Autos hindurchzutragen erhöht das Risiko für Schäden an Möbeln, Fahrzeugen und Rücken. Eine freie Ladezone direkt vor dem Eingang ist deshalb nicht nur eine Kostenfrage, sondern auch eine Frage der sauberen Durchführung.
Rechtslage
Die Rechtsgrundlage ist § 94d der Straßenverkehrsordnung. Danach erlässt die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich Verordnungen über Halte- und Parkbeschränkungen — allerdings nur für Straßen, die weder Autobahn, Autostraße, Bundes- noch Landesstraße sind. Praktisch heißt das: Liegt Ihre Adresse an einer Gemeindestraße, ist die Stadtgemeinde zuständig. Liegt sie an einer Landes- oder Bundesstraße im Ortsgebiet, müssen Sie zur Bezirkshauptmannschaft.
Warum ist das wichtig? Weil ein Antrag bei der falschen Behörde Zeit kostet, die Sie vor dem Umzug nicht haben. Wenn die Gemeinde Ihren Antrag erst weiterleiten oder zurückweisen muss, ist die ohnehin knappe Vorlaufzeit schnell aufgebraucht. Prüfen Sie deshalb als Allererstes, welche Kategorie Ihre Straße hat — im Zweifel genügt ein Anruf bei der Stadtgemeinde, die Ihnen sagt, ob sie selbst zuständig ist oder die Bezirkshauptmannschaft.
Eine Sonderstellung hat Graz: Als einzige Statutarstadt der Steiermark ist dort der Magistrat die zuständige Behörde. Zu Vorlaufzeiten und Gebühren in Graz liegen uns keine belegten Angaben vor — wir nennen deshalb bewusst keine Zahlen. Wenden Sie sich für die konkreten Bedingungen direkt an den Magistrat Graz und fragen Sie frühzeitig nach, welche Unterlagen verlangt werden.
In Leoben ist die Verkehrsbehörde im Referat Bau- und Straßenrecht im Rathaus zuständig. Auch für Leoben sind Vorlaufzeit und Gebühr nicht öffentlich ausgewiesen — fragen Sie also direkt dort nach, bevor Sie den Umzugstermin fixieren. Dasselbe gilt für Knittelfeld, Judenburg, Trofaiach und Mürzzuschlag: Für keine dieser Gemeinden sind Gebühren veröffentlicht. Wer Ihnen dafür pauschale Beträge nennt, rät.
Ansprechstellen
Vier Städte, vier Wege zum Bescheid. Wo keine Gebühr steht, ist keine veröffentlicht — dort hilft nur die direkte Nachfrage.
Leoben
Zuständig ist die Verkehrsbehörde im Referat Bau- und Straßenrecht im Rathaus. Vorlaufzeit und Gebühr sind nicht veröffentlicht — fragen Sie vor der Terminplanung direkt nach.
Bruck an der Mur
Antrag mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn. Belegte Kosten: 21 Euro Eingabegebühr plus 30 Euro Verwaltungsabgabe bis zu sieben Tagen Dauer, darüber 120 Euro.
Kapfenberg
Antrag ebenfalls mindestens zwei Wochen vorher, zuständig ist die Stadtpolizei Kapfenberg. Die Gebührenhöhe ist nicht veröffentlicht.
Graz
Als Statutarstadt läuft in Graz alles über den Magistrat. Belegte Details zu Frist und Gebühr liegen uns nicht vor — klären Sie die Bedingungen direkt mit dem Magistrat Graz.
Zwei Wochen sind das Minimum — nicht der Komfortpuffer
Die einzige schriftlich belegte Vorlaufzeit in der Region beträgt mindestens zwei Wochen, dokumentiert für Bruck an der Mur und Kapfenberg. Planen Sie trotzdem großzügiger: Der Bescheid muss erlassen und die Tafeln müssen rechtzeitig vor dem Umzugstag aufgestellt werden. Wer erst eine Woche vorher anruft, riskiert einen Umzugstag ohne freie Ladezone.

Schritt für Schritt
So läuft der Antrag ab. Die Details unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde, das Grundmuster ist überall gleich.
Straßenkategorie der eigenen Adresse klären
Prüfen Sie, ob Ihre Adresse an einer Gemeindestraße oder an einer Landes- bzw. Bundesstraße liegt. Davon hängt ab, ob die Stadtgemeinde oder die Bezirkshauptmannschaft zuständig ist. Ein kurzer Anruf bei der Gemeinde klärt das verlässlich.
Zuständige Stelle kontaktieren und Bedingungen erfragen
Fragen Sie nach Antragsformular, Frist, Gebühren und danach, ob Sie die Tafeln selbst besorgen müssen oder die Gemeinde sie stellt. In Leoben wenden Sie sich an die Verkehrsbehörde im Referat Bau- und Straßenrecht im Rathaus, in Graz an den Magistrat.
Antrag rechtzeitig einreichen
Reichen Sie den Antrag mindestens zwei Wochen vor dem Umzugstag ein — diese Frist ist für Bruck an der Mur und Kapfenberg belegt und ein guter Richtwert für die ganze Region. Geben Sie Adresse, Datum, Uhrzeit und die benötigte Länge der Zone an.
Bescheid abwarten und prüfen
Die Behörde bewilligt das Halteverbot per Bescheid. Lesen Sie ihn genau: Er legt fest, für welchen Zeitraum und welchen Straßenabschnitt die Zone gilt und welche Auflagen Sie einhalten müssen, etwa zur Aufstellung der Tafeln.
Tafeln rechtzeitig aufstellen
Die Halteverbotstafeln müssen so früh vor dem Umzugstag stehen, wie es der Bescheid vorschreibt — nur dann ist das Verbot für alle Verkehrsteilnehmer wirksam durchsetzbar. Halten Sie sich exakt an die Vorgaben der Behörde.
Bestand dokumentieren
Notieren oder fotografieren Sie nach dem Aufstellen die Kennzeichen der Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt noch in der Zone parken. Diese Dokumentation ist wichtig, falls am Umzugstag eines dieser Fahrzeuge noch dort steht.
Der Ernstfall
Auch die schönste bewilligte Zone schützt nicht davor, dass am Umzugsmorgen ein fremdes Auto darin steht. Entscheidend ist dann, dass die Tafeln nachweislich rechtzeitig gestanden sind und Sie die Kennzeichen der bereits parkenden Fahrzeuge beim Aufstellen dokumentiert haben. Ein Fahrzeug, das schon vor Wirksamkeit des Verbots dort stand, ist rechtlich anders zu behandeln als eines, das danach eingeparkt hat.
Wichtig zu wissen: Das Entfernen eines Fahrzeugs ist ausschließlich Sache der Behörde beziehungsweise der Polizei. Weder Sie noch die Umzugsfirma dürfen ein fremdes Auto abschleppen lassen oder gar wegschieben. Rufen Sie die Polizei, schildern Sie die Lage und verweisen Sie auf den Bescheid — alles Weitere entscheidet die Behörde.
Für den Umzugstag heißt das praktisch: Bescheid und Fotos griffbereit halten und im Zweifel früh anrufen, statt zu warten. Bis die Lage geklärt ist, kann das Umzugsteam mit den Dingen beginnen, die keine Ladezone brauchen — Möbel demontieren, Kartons ins Stiegenhaus vortragen. So geht möglichst wenig bezahlte Zeit verloren.

Kurze Frage zu Ihrem Umzug? Anruf genügt — 2 Männer + LKW — 100 € / Stunde.
Anrufen+43 677 646 952 08WhatsAppOhne Halteverbot
Nicht jeder Umzug braucht zwingend ein Halteverbot — bei einer kleinen Wohnung mit eigenem Hof oder einer Adresse mit durchgehend freien Parkflächen kann man sich den Antrag ehrlicherweise sparen. Wer aber ohne bewilligte Zone in einer Innenstadt übersiedelt, landet fast immer in einer Kurzparkzone. Und deren Regeln unterscheiden sich in der Region deutlich.
In Leoben gilt in der blauen Kurzparkzone eine Höchstparkdauer von drei Stunden bei 0,90 Euro je angefangene halbe Stunde, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 12 Uhr. Drei Stunden kosten damit 5,40 Euro. Die grüne Zone ist zeitlich unbeschränkt und kostet 0,70 Euro je halbe Stunde, ein ganzer Tag 8,40 Euro. Für einen Umzug, der länger als drei Stunden dauert, ist die blaue Zone also schon wegen der Höchstparkdauer ungeeignet.
Kapfenberg hat eine Besonderheit, die viele überrascht: die Mittagspause. Die Kurzparkzone gilt Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, mit maximal 180 Minuten bei 0,70 Euro je Stunde. Zwischen 12 und 14 Uhr ruht die Gebührenpflicht — wer seinen Umzug klug plant, kann diese Lücke nutzen, sollte sich aber nicht darauf verlassen, dass dann auch tatsächlich ein Platz vor der Tür frei ist.
In Bruck an der Mur ist die Kurzparkzone flächendeckend und zweigeteilt. Die blaue Zone im inneren Stadtkern gilt Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 12 Uhr, maximal 180 Minuten, 0,60 Euro je halbe Stunde. Die grüne Zone kostet 0,40 Euro je halbe Stunde und ist freitags ab 12 Uhr sowie samstags gratis. Besonders relevant für Übersiedler: Für den inneren Stadtkern, die Zone C, ist kein Anrainerparken möglich — dort führt an einer bewilligten Ladezone kaum ein Weg vorbei. Immerhin gilt eine Toleranz: Eine Überschreitung um bis zu zehn Minuten wird nicht als Gebührenverkürzung gewertet.
Vergleich
Die belegten Regelungen der drei Städte nebeneinander. Stand der Recherche: August 2026 — maßgeblich ist immer die aktuelle Beschilderung vor Ort.
| Stadt | Geltungszeiten | Tarif und Höchstdauer | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Leoben (blaue Zone) | Mo–Fr 08:00–18:00, Sa 08:00–12:00 | 0,90 € je angefangene halbe Stunde, max. 3 Stunden (5,40 €) | Grüne Zone ohne Zeitlimit: 0,70 € je halbe Stunde, Tageskarte 8,40 € |
| Kapfenberg | Mo–Fr 08:00–12:00 und 14:00–18:00 | 0,70 € je Stunde, max. 180 Minuten | Mittagspause 12–14 Uhr ohne Gebührenpflicht — anders als Leoben und Bruck |
| Bruck an der Mur (blau, innerer Stadtkern) | Mo–Fr 08:00–18:00, Sa 08:00–12:00 | 0,60 € je halbe Stunde, max. 180 Minuten | Zone C ohne Anrainerparken; 10 Minuten Überschreitung werden toleriert |
| Bruck an der Mur (grüne Zone) | Mo–Do 08:00–18:00, Fr 08:00–12:00 | 0,40 € je halbe Stunde | Freitags ab 12 Uhr und samstags gratis (seit 1.10.2023) |
Für Graz gelten eigene, hier nicht erhobene Regelungen — Auskunft gibt der Magistrat Graz.

Parksituation gleich bei der Besichtigung klären
Bei der kostenlosen Besichtigung vor Ort schauen wir uns auch die Parksituation an beiden Adressen an und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein Halteverbot lohnt oder ob es auch ohne geht. Anfahrt, Mindestdauer und eventuelle Zuschläge halten wir vor dem Termin schriftlich im kostenlosen Angebot fest.
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+43 677 646 952 08Rechnen Sie mit mindestens zwei Wochen Vorlauf — diese Frist ist für Bruck an der Mur und Kapfenberg schriftlich belegt. Für andere Gemeinden wie Leoben ist keine Frist veröffentlicht, dort sollten Sie den Zeitrahmen direkt bei der zuständigen Stelle erfragen und eher großzügiger planen, damit Bescheid und Tafelaufstellung rechtzeitig erledigt sind.
Für Bruck an der Mur sind die Kosten veröffentlicht: 21 Euro Eingabegebühr plus 30 Euro Verwaltungsabgabe bei einer Dauer bis zu sieben Tagen, darüber 120 Euro. Ein Halteverbot für einen einzelnen Umzugstag kommt damit auf 51 Euro an Behördenkosten. Der Antrag ist mindestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn einzureichen.
Für Leoben ist keine Gebühr veröffentlicht, deshalb nennen wir bewusst keinen Betrag. Zuständig ist die Verkehrsbehörde im Referat Bau- und Straßenrecht im Rathaus Leoben — fragen Sie dort direkt nach Gebühr, Frist und benötigten Unterlagen, bevor Sie den Umzugstermin fixieren.
Das hängt von der Straßenkategorie ab. Nach § 94d StVO ist die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich zuständig, allerdings nur für Straßen, die weder Autobahn, Autostraße, Bundes- noch Landesstraße sind. Liegt Ihre Adresse an einer Landes- oder Bundesstraße im Ortsgebiet, müssen Sie zur Bezirkshauptmannschaft. In der Statutarstadt Graz ist der Magistrat zuständig.
Nicht immer. Bei einer Adresse mit eigenem Hof, einer Hauseinfahrt oder verlässlich freien Parkflächen können Sie sich den Antrag sparen. In dicht verparkten Innenstadtlagen rechnet sich die Zone dagegen fast immer: Steht der LKW weit weg, verlängert jeder einzelne Trageweg den Umzug, und bei stundenweiser Abrechnung bezahlen Sie diese Zeit mit.
Rufen Sie die Polizei und legen Sie den Bescheid vor — die Entfernung eines Fahrzeugs ist ausschließlich Sache der Behörde beziehungsweise der Polizei, nicht der Umzugsfirma. Wichtig ist, dass die Tafeln nachweislich rechtzeitig gestanden sind und Sie die Kennzeichen der beim Aufstellen bereits parkenden Fahrzeuge dokumentiert haben.
Graz ist die einzige Statutarstadt der Steiermark, zuständig ist daher der Magistrat Graz. Belegte Angaben zu Fristen und Gebühren liegen uns für Graz nicht vor — erfragen Sie die konkreten Bedingungen, Formulare und Kosten direkt beim Magistrat, und zwar möglichst früh vor dem geplanten Umzugstermin.
Meist nicht. In Leoben ist die blaue Zone auf drei Stunden begrenzt, in Kapfenberg und im Brucker Stadtkern auf 180 Minuten — ein durchschnittlicher Wohnungsumzug dauert länger. Dazu kommt, dass ein Kurzparkzonen-Platz nicht reserviert ist: Sie haben keine Garantie, dass direkt vor Ihrer Tür überhaupt etwas frei ist. Nur die bewilligte Halteverbotszone sichert die Ladefläche verbindlich.
Für den inneren Stadtkern von Bruck an der Mur, die Zone C, ist Anrainerparken nicht möglich. Wer dort ein- oder auszieht, kann also nicht auf eine Anwohnerkarte ausweichen und ist auf die Kurzparkzonen-Regeln oder eine bewilligte Halteverbotszone angewiesen. Die Altstadt mit ihren engen Gassen macht eine reservierte Ladezone dort besonders wertvoll.
Die Zone muss den Umzugswagen samt Rangierraum aufnehmen und Platz für das Be- und Entladen lassen, bei einem Fahrzeug mit Ladebordwand also auch hinter dem Heck. Geben Sie im Antrag die Fahrzeuggröße an und stimmen Sie die benötigte Länge mit der Behörde ab — sie legt den Abschnitt im Bescheid verbindlich fest.
Bei der kostenlosen Besichtigung schauen wir uns die Parksituation an beiden Adressen an und sagen Ihnen ehrlich, ob eine Halteverbotszone sinnvoll ist und welche Stelle für Ihre Adresse zuständig ist. Den Antrag stellen Sie als Antragstellerin oder Antragsteller bei der Behörde — wir planen den Umzugstag dann passend zur bewilligten Ladezone.
Umzug geplant? Wir denken die Ladezone von Anfang an mit
SpeedTransport aus Leoben übersiedelt Sie in Leoben, Graz, Bruck an der Mur, Kapfenberg und der ganzen Obersteiermark — 2 Männer + LKW für 100 Euro pro Stunde, inklusive Transportgurte und Decken. Bei der kostenlosen Besichtigung klären wir auch die Parksituation. Erreichbar Montag bis Sonntag von 9 bis 20 Uhr unter +43 677 646 952 08.
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